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Kulturveränderung im Unternehmen – Inklusion

Kulturveränderungsprozess – Umsetzung der Inklusion in Institutionen und Organisationen

Dr. Doris Brunner 

„Wie kommt die Inklusion in die Institution?“ ist eine Organisationsentwicklungsstrategie. Es geht um Umsetzung der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Organisationen.

Einzelne Institutionen werden auf Ihrem Weg, um menschenrechtskonform eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensweise von Menschen mit Behinderungen zu garantieren, ziemlich alleine gelassen.

Die Umsetzung der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt die Institutionen vor große Herausforderungen, da damit auch eine Veränderung der Arbeits- und Alltagsroutine und der Haltung vom Betreuen zum Unterstützen einhergeht.

Darüber hinaus löst ein Veränderungs-Prozess immer auch Verunsicherungen aus, mit dem oft auch Abwehrhaltungen einhergehen.

Die Deutung der Abwehrhaltung wird fälschlicherweise als inhaltliche Ablehnung gegen die Inklusion gewertet. Vielmehr ist dies eine normale Reaktion, wenn es Neuerungen gibt. Dem kann mit Information und Integration der MitarbeiterInnen und Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess entgegengewirkt werden.

 

Viele Organisationen, die im Arbeitsfeld Menschen mit Behinderung tätig sind, haben auch bereits inklusive Projekte entwickelt und teilweise auch inklusive Ansätze umgesetzt. An diesen Erfahrungen kann angesetzt werden.

Was derzeit geschieht

Der unabhängige Monitoring-Ausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (§ 13 Bundesbehindertengesetz) zeigt unermüdlich die Bereiche auf, wo es noch großen Umsetzungsbedarf gibt.

Justiz- und Sozialministerium reagieren langsam, setzen einige Impulse und machen Projekte wie ClearingPlus, um Sachwalterschaften zu verhindern bzw. die wachsende Zahl zu reduzieren. Einige Gesetze sind in LeichtLesen Version erhältlich

Die Länder arbeiten an Landesaktionsplänen zur Umsetzung der UN Konvention.

Institutionen haben SelbstvertreterInnen eingesetzt und bieten zum Teil Unterstützte Entscheidungsfindung an.

SelbstvertreterInnen weisen unermüdlich darauf hin, dass sie von Anfang an in Projekte einbezogen werden müssen.

Haben auch Sie Interesse an der Umsetzung in Ihrer Organisation. Wir bieten professionelle und inklusive Begleitung bei der Umsetzung der UN Konvention an.

Wir begleiten und schulen auf dem Weg in die Inklusion. Setzen Sie auf unsere Erfahrung!

Anfragen an:

Dr. Doris Brunner | 0664 73 0505 86 | Homepage: www.ibc.co.at | Email:  doris.brunner@ibc.co.at